Neuerungen für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
nach der Verwaltungsvorschrift Zeugnisse vom 01.04.2019,
neuer Bildungsplan für das SBBZ Lernen 2022

  • Jeses SBBZ muss seinen vollständigen Namen und den Förderschwerpunkt im Zeugniskopf ausweisen
    (Verwaltungsvorschrift Zeugnisse vom 01.04.2019)

    Die aktuellen Versionen von 1Plus und 5Plus bieten im Schulkopf 3 Druckzeilen an, zwei davon sind von der Schule frei deditierbar.
    Der Platz reicht auch für sehr lange Namen aus, auch für staatlich anerkannte private SBBZ. Eine einmalige Grundeinstellung stellt alle Formulare um.

  • 1Plus: Ein SBBZ mit Bildungsgang Grundschule (z.B.  SBBZ mit Förderschwerpunkt Sprache, Hören, ESE, ...)  muss in der Zeugnisüberschrift seinen Bildungsgang bernennen: "Zeugnis - Bildungsgang Grundschule" (und nicht "Zeugnis der Grundschule" )

  • 5Plus: Jedes SBBZ kann korrekte Zeugnisse für mehrere unterschiedliche Bildungsgänge ausgeben
    So kann z.B. ein SBBZ mit Förderrschwerpunkt Sprache das  "Zeugnis - Bildungsgang Werkrealschule" ausgeben oder ein SBBZ mit  Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mehrere Bildungsgänge bedienen und z.B. das "Zeugnis - Bildungsgang Hauptschule" oder das "Zeugnis - Bildungsgang Realschule"  usw. (auch Förderschwerpunkt Lernen)  ausdrucken.  Alles frei einstellbar und mit einer einzigen Lizenz.

  • 1Plus und 5Plus (neu ab Download der aktuellen Version ab Dezember 2020):  Klassenbezogene Bildungsgänge
    Jeder Klassendatei kann ein anderer Bildungsgang zugeordnet werden, der dann beim Klassenaufruf automatisch eingestellt wird.

  • Für das SBBZ FSP Lernen ist ab Version 1Plus.R87 und 5Plus.S87 der neue Bildungsplan 2022 bereits integriert. 

           Impressum, Datenschutzerklärung